AGB

Unsere Geschäftsbedingungen

Das Dienstleistungsangebot der Hammans Freizeit GmbH (nachfolgend Veranstalter genannt) umfasst die Vermietung von Booten für Kanutouren, stationäre Kanuvermietungen, die Durchführung von Events, Schulungen und Outdoor-Erlebnissen, sowie die Vermietung von Fahrrädern und E-Bikes. Zudem bietet der Veranstalter die Vermietung von Unterkünften an. Die AGB sind Bestandteil des Vertrages zwischen dem Kunden und dem Veranstalter. Aus Gründen der Praktikabilität wird in diesen AGB auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher, männlicher und diverser Sprachformen verzichtet und das generische Maskulin verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für sämtliche Geschlechter.

1. Mietvertrag

Für touristische Dienstleistungen und mit ihnen wesensmäßig verbundene Leistungen werden Mietverträge zwischen dem Veranstalter und dem Kunden abgeschlossen.

2. Buchung

Eine Buchung kann in Textform oder mündlich (webbasierende Buchungsformen, E-Mail, telefonisch, direkt vor Ort) vorgenommen werden. Dabei bietet der Kunde dem Veranstalter einen Vertrag verbindlich an. Grundlage des Angebotes sind die Leistungsbeschreibungen und die ergänzenden Informationen des Veranstalters. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung durch den Veranstalter zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form.

3. Persönliche Daten

Der Veranstalter erhebt und speichert personenbezogene Daten. Diese werden zur Vertragserfüllung, Kontaktaufnahme und ggf. für betriebsinterne Dokumentationen, z.B. bei groben Verstößen gegen Vertragsinhalte des Kunden oder Teilnehmer einer Gruppenbuchung genutzt. Persönliche Daten werden, soweit die Vertragserfüllung es erfordert, an Dritte (Leistungsträger z.B. Beförderungs- Unternehmen) weitergegeben. 

4. Gruppenbuchung

Bei Gruppenbuchungen tritt der buchende Kunde als Gesamtschuldner für alle Teilnehmer einer Gruppe auf und haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen sämtlicher Teilnehmer. Schließt der Gruppenverantwortliche im Namen einer Institution oder Organisation/ eines Betriebs einen Vertrag ab, versichert der Kunde, dass er im Auftrag handelt und im Zweifel als Schuldner auftritt, und für alle Teilnehmer haftet. Nimmt der buchende Kunde nicht teil, so muss dieser eine teilnehmende Person als Gruppenverantwortlichen benennen.

5. Leistungen

Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der Buchungsbestätigung/ Rechnung. Hilfsweise ergeben sich diese aus den unter „Leistung“ aufgeführte Beschreibung des Angebotes auf den Internetseiten des Veranstalters.
Die Mindestteilnehmerzahl kann den Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Angebote entnommen werden.

6. Zahlungsbedingungen

Der Veranstalter behält sich vor, bei Buchungen eine Anzahlung in Höhe von 20% zu verlangen.  Außerdem behält sich der Veranstalter vor, die Zahlung bzw. Restzahlung bis spätestens eine Woche vor Leistungsbeginn zu verlangen. Bei Buchungen, bei denen der Veranstalter keine Zahlungsforderung stellt, ist der Gesamtpreis am Ort der Leistungserbringung zu entrichten. Andernfalls bedarf es einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung (z. B. bei Zahlung auf Rechnung). Beim Kauf von Gutscheinen ist der Betrag sofort fällig. Soweit der Veranstalter zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Bezahlung zum Leistungsbeginn kein Anspruch auf Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, mit Ausnahme gesonderter Vereinbarungen. Erfolgen Zahlungen nicht fristgerecht ist der Veranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Stornierungskosten gemäß Ziffer 7. dieser Bedingungen in Rechnung zu stellen.

7. Rücktritt durch den Kunden

8. Verspäteter Leistungsantritt

Im Falle einer Verspätung bezüglich der Anreise/ Übernahme am vereinbarten Ort ist der Kunde verpflichtet, dem Veranstalter unverzüglich eine entsprechende Mitteilung zu machen. Sollte die Verspätung einen ordnungsgemäßen Ablauf nicht mehr möglich machen (z. B. aufgrund einer Anschlussvermietung der Mietgegenstände), so bleibt die Vergütungspflicht bestehen.
Verspätungen bezüglich der Abreise/ Rückgabe der Mietgegenstände hat der Kunde dem Veranstalter unverzüglich anzuzeigen. Ist für die Rückgabe ein schuldhaftes Verhalten des Kunden ursächlich geworden, so ist der Kunde dem Veranstalter auch zum Ersatz des weitergehenden Schadens (z. B. Abstandszahlungen an Nachmieter und Umsatzverlust des Veranstalters) verpflichtet.
Sollte keine Anschlussvermietung der Mietgegenstände gegeben sein, wird dem Kunden je angefangene halbe Stunde 25% der vereinbarten Leistungsvergütung nachberechnet.

9. Haftung des Veranstalters

Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Veranstaltungspreis beschränkt, soweit a) ein Schaden des Kunden vom Veranstalter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder  b) der Veranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Der Veranstalter weist ausdrücklich auf die Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Angebote sowie auf die weiteren ausführlichen Informationen auf www.hammans-freizeit.de hin.
Der Veranstalter haftet jedoch nicht für die Richtigkeit und/ oder Aktualität solcher Informationen, soweit ihm bezüglich der Informationseinholung und/ oder -weitergabe nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

10. Generelle Pflichten des Kunden

Der Kunde (bei Gruppen die gruppenverantwortliche Person) ist verpflichtet, einen aufgetretenen Mangel anzuzeigen. Vor der mängelbedingten Kündigung des Vertrages hat er dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist. Die vom Veranstalter bereitgestellten Materialien sind sorgfältig, pfleglich und nur für den bestimmungsgemäßen Zweck zu verwenden. Für durch den Kunden schuldhaft verursachte Schäden oder Verlust der bereitgestellten Ausrüstung, ist der Kunde dem Veranstalter gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet. Ansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem die Leistung des Veranstalters enden sollte, soweit der Veranstalter nicht eine Garantie übernommen oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat. Die Beschränkung der Verjährung gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung der Pflichten des Veranstalters beruhen sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Alle Teilnehmer haben sich so zu verhalten, dass jederzeit jede Gefährdung oder Beeinträchtigung anderer Teilnehmer sowie jedweder Dritter ausgeschlossen ist.

11. Hausordnungen, Platzordnungen und andere Hinweise

Der Kunde verpflichtet sich, alle weiteren Teilnehmer über die jeweiligen Hausordnungen, Platzordnungen, Tourenbeschreibungen, Verhaltensregeln, Checklisten und andere wichtige Hinweise zu informieren und diese zu befolgen. Es besteht vor und während der Touren ein Alkoholverbot entsprechend den Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts. 

12. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann den Vertrag kündigen, wenn der Kunde die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchen Maßen vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigungsgründe sind auch, wenn der Gast während seines Aufenthalts andere Gäste oder das Personal beleidigt oder gefährdet, sich feindlich oder sonst diskriminierend äußert bzw. verhält.
Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer unter Einfluss von Alkohol oder Rauschmitteln von der Veranstaltung auszuschließen.
Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Gesamtpreis; der Veranstalter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, den er aus einer anderweitigen Verwendung der Leistung erlangt, einschließlich der ihm eventuell von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge. Der Veranstalter behält sich vor, zusätzlichen Aufwand (z.B. für die Bergung von Booten), der im Zusammenhang mit der Kündigung entsteht, in Rechnung zu stellen.
Sollten vor Leistungsantritt Umstände eintreten, die für den Veranstalter trotz gewissenhafter Vorbereitung nicht absehbar waren oder die Leistungserbringung zu einem unkalkulierbaren Risiko machen (z. B. Unwetter, Hochwasser, etc.), kann er den Vertrag einseitig kündigen. Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Kunden in diesen Fällen unverzüglich zu informieren. In solchen Fällen erstattet der Veranstalter bereits geleistete Zahlungen. Jedoch sind Teilleistungen, welche nicht unmittelbar betroffen sind, nicht erstattungsfähig.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Kostenerstattung, wenn zum Zeitpunkt der Absage / des Abbruchs aus vorstehend genannten Gründen bereits mit der Veranstaltung / Teilleistung begonnen wurde.
Der Kunde kann im Falle einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Veranstaltung verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Leistung ohne Mehrpreis für den Kunden aus Ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Veranstaltung gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.

13. Geltendes Recht / Verbraucherschlichtungsstelle

1. Jeder Nutzungsvertrag und alle (vertraglichen oder außervertraglichen) Streitigkeiten oder Ansprüche, die durch oder in Verbindung mit den Geschäftsbedingungen oder deren Gegenstand oder deren Abschluss entstehen, unterliegen den zwingenden Gesetzen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat (d. h. derjenigen Bestimmungen des Rechts dieses Staates, von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden kann.) im Übrigen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Übereinkommen der vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.
2. Die Europäische Kommission betreibt eine Online-Schiedsstelle, welche über diesen Link zu erreichen ist: www.ec.europa.eu/consumers/odr. Der Veranstalter ist nicht dazu verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schiedsstelle oder einer anderen Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und dazu auch nicht bereit.

14. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB nichtig oder unrichtig sein, werden dadurch die anderen Regelungen nicht berührt und behalten Gültigkeit.

15. Firmensitz des Veranstalters

Hammans Freizeit GmbH, Rheinstraße. 25, 41749 Viersen
Geschäftsführer: Adolf Hammans
Amtsgericht Mönchengladbach HRB-Nr. 14008
Umsatzsteuer-ID gem. § 27a UStG: DE 272894611

Alle Angaben entsprechen dem Stand Januar 2024
© Hammans Freizeit GmbH, Viersen, 2024

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