AGB

Unsere Geschäftsbedingungen

Das Dienstleistungsangebot der Hammans Freizeit GmbH (nachfolgend Veranstalter genannt) umfasst die Vermietung von Booten für Kanutouren, stationäre Kanuvermietungen, die Durchführung von Events, Schulungen und Outdoor-Erlebnissen, sowie die Vermietung von Fahrrädern und E-Bikes. Zudem bietet der Veranstalter die Vermietung von Unterkünften an. Die AGB sind Bestandteil des Vertrages zwischen dem Kunden und dem Veranstalter. Aus Gründen der Praktikabilität wird in diesen AGB auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher, männlicher und diverser Sprachformen verzichtet und das generische Maskulin verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für sämtliche Geschlechter.

1. Mietvertrag

Für touristische Dienstleistungen und mit ihnen wesensmäßig verbundene Leistungen werden Mietverträge zwischen dem Veranstalter und dem Kunden abgeschlossen.

2. Buchung

Eine Buchung kann in Textform oder mündlich (webbasierende Buchungsformen, E-Mail, telefonisch, direkt vor Ort) vorgenommen werden. Dabei bietet der Kunde dem Veranstalter einen Vertrag verbindlich an. Grundlage des Angebotes sind die Leistungsbeschreibungen und die ergänzenden Informationen des Veranstalters. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung durch den Veranstalter zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei einer Buchung bis zwei Werktage vor der Leistung sendet der Veranstalter dem Gast unverzüglich eine Buchungsbestätigung / Rechnung.

3. Persönliche Daten

Der Veranstalter erhebt und speichert personenbezogene Daten. Diese werden zur Vertragserfüllung, Kontaktaufnahme und ggf. für betriebsinterne Dokumentationen, z.B. bei groben Verstößen gegen Vertragsinhalte des Kunden oder Teilnehmer einer Gruppenbuchung genutzt. Persönliche Daten werden, soweit die Vertragserfüllung es erfordert, an Dritte (Leistungsträger z.B. Beförderungs- Unternehmen) weitergegeben.

4. Gruppenbuchung

Bei Gruppenbuchungen tritt der buchende Kunde als Gesamtschuldner für alle Teilnehmer einer Gruppe auf und haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen sämtlicher Teilnehmer. Schließt der Gruppenverantwortliche im Namen einer Institution einen Vertrag ab, versichert der Kunde, dass er im Auftrag der Institution handelt und diese im Zweifel als Schuldner auftritt und für alle Teilnehmer haftet. Nimmt der buchende Kunde nicht teil, so muss dieser eine teilnehmende Person als Gruppenverantwortlichen benennen.

5. Leistungen

Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der Buchungsbestätigung / Rechnung. Hilfsweise ergeben sich diese aus denn unter „Leistung“ aufgeführte Beschreibung des Angebotes auf den Internetseiten des Veranstalters.

6. Zahlungsbedingungen

Der Veranstalter behält sich vor eine Anzahlung bei Buchungen über 200 € zu verlangen. Bei Buchungen im Gesamtwert ab 400 € ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises nach Zugang einer Abschlagsrechnung zahlungsfällig. Die Zahlung/Restzahlung ist spätestens eine Woche vor Leistungsbeginn zahlungsfällig. Bei Buchungen, welche weniger als eine Woche vor Leistungsbeginn erfolgen, ist der Gesamtpreis am Ort der Leistungserbringung zu entrichten, bei Online-Buchungen ist der Betrag sofort fällig. Soweit der Veranstalter zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Bezahlung zum Leistungsbeginn kein Anspruch auf Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen. Erfolgen Zahlungen nicht fristgerecht ist der Veranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurück zu treten und Stornierungskosten gemäß Ziffer 7. dieser Bedingungen in Rechnung zu stellen.

7. Rücktritt durch den Kunden

Der Kunde kann bis zum vertraglich vereinbarten Beginn der Leistung jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Veranstalter, die schriftlich erfolgen sollte, vom Vertrag zurücktreten. Vom Veranstalter können in diesem Fall folgende pauschalen Rücktrittskosten verlangt werden:
1. Gästehaus/Ferienwohnung: a) bis 90 Tage vor dem Tag des Leistungsbeginns 25 % des vereinbarten Gesamtpreises, b) 89 bis 60 Tage vor dem Tag des Leistungsbeginns 30 % des vereinbarten Gesamtpreises c) 59 – 36 Tage vor dem Tag des Leistungsbeginns 60 % des vereinbarten Gesamtpreises d) 35 – 1 Tage vor dem Tag des Leistungsbeginns 80 % des vereinbarten Gesamtpreises e) am Tage der Leistung oder bei Nichtantritt 90 % des vereinbarten Gesamtpreises.
2. Kanu- Fahrrad Vermietung, Veranstaltungen, Kurse: a) bis 30 Tage vor dem Tag des Leistungsbeginns 10 % des vereinbarten Gesamtpreises b) 29 – 10 Tage vor dem Tag des Leistungsbeginns 60 % des vereinbarten Gesamtpreises c) 9 – 1 Tag vor dem Tag des Leistungsbeginns 80 % des vereinbarten Gesamtpreises d) am Tage der Leistung oder bei Nichtantritt 90 % des vereinbarten Gesamtpreises e) Bei Buchungen geschlossener Gruppen sind negative Abweichungen von den vorläufig angemeldeten Personen bis zu 20 % kostenfrei möglich, wenn eine Frist bis zu 14 Tage vor dem Vertragsbeginn eingehalten wird. Ist eine teilweise anderweitige Vermietung möglich, errechnet sich das Rücktrittsentgelt nur aus dem Betrag, der sich nach Abzug der anderweitigen Mieteinnahmen ergibt. Den Kunden ist es im Falle der Geltendmachung pauschaler Rücktrittskosten oder Bearbeitungsentgelte gestattet, dem Veranstalter nachzuweisen, dass diesem keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind. In diesem Falle ist der Kunde nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet. Witterungsgründe rechtfertigen keinen kostenlosen Rücktritt des Kunden, es sei denn, dass solche Umstände objektiv eine Gefährdung für die Teilnehmer begründen würden. Die mit kalten Temperaturen oder Regen verbundenen Unannehmlichkeiten bei einer Kanutour oder Outdoor Event begründen eine solche Gefährdungslage nicht. Dem Kunden wird dringend der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen. Dies ist möglich bei ERGO Reiseversicherung AG, Thomas-Dehler-Str. 2, 81737 München, www.reiseversicherung.de.

8. Verspäteter Leistungsantritt

Im Falle einer Verspätung bezüglich der Anreise/Übernahme am vereinbarten Ort ist der Kunde verpflichtet, dem Veranstalter unverzüglich eine entsprechende Mitteilung zu machen. Der Veranstalter ist bei einer Verspätung von mehr als 30 Minuten berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Mietgegenstände anderweitig zu vergeben bzw. von der Leistungserbringung zurückzutreten. Ab dem Zeitpunkt einer solchen anderweitigen Vergabe entfällt die Vergütungspflicht des Kunden. Verspätungen bezüglich der Abreise/Rückgabe hat der Kunde dem Veranstalter unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat dem Veranstalter den Ausfall bei verspäteter Abreise/Rückgabe zu erstatten. Ist für die Rückgabe ein schuldhaftes Verhalten des Kunden ursächlich geworden, so ist der Kunde dem Veranstalter auch zum Ersatz des weitergehenden Schadens, insbesondere bezüglich Abstandszahlungen an Nachmieter verpflichtet. Bei Überschreitung der Mietzeit in der Bootsvermietung um mehr als 30 Minuten wird dem Kunden je angefangene halbe Stunde 25% des Fahrtpreises nachberechnet.

9. Haftung des Veranstalters

Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Veranstaltungspreis beschränkt, soweit a) ein Schaden des Kunden vom Veranstalter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder b) der Veranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Der Veranstalter macht bei Tourenangeboten Angaben zur Strecke hinsichtlich Befahrbarkeit, Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten, Verkehrsanbindungen, Transfermöglichkeiten, Verpflegungs- und Übernachtungsmöglichkeiten, Besichtigungsmöglichkeiten und Öffnungszeiten entsprechend der ihr erteilten oder von ihm eingeholten Informationen an den Kunden weiter. Der Veranstalter haftet jedoch nicht für die Richtigkeit und/oder Aktualität solcher Informationen, soweit ihm bezüglich der Informationseinholung und/oder –weitergabe nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

10. Generelle Pflichten des Kunden

Der Kunde, und bei Gruppen die gruppenverantwortliche Person, ist verpflichtet, einen aufgetretenen Mangel anzuzeigen. Vor der mängelbedingten Kündigung des Vertrages hat er dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist. Die vom Veranstalter bereitgestellten Materialien sind sorgfältig, pfleglich und nur für den bestimmungsgemäßen Zweck zu verwenden. Für durch den Kunden schuldhaft verursachte Schäden oder Verlust der bereitgestellten Ausrüstung, ist der Kunde dem Veranstalter gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet. Ansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem die Leistung des Veranstalters enden sollte, soweit der Veranstalter nicht eine Garantie übernommen oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat. Die Beschränkung der Verjährung gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung der Pflichten des Veranstalters beruhen sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Alle Teilnehmer haben sich so zu verhalten, dass jederzeit jede Gefährdung oder Beeinträchtigung anderer Teilnehmer sowie jedweder Dritter ausgeschlossen ist.

11. Hausordnungen, Platzordnungen und andere Hinweise

Der Kunde verpflichtet sich und andere Teilnehmer über die jeweiligen Hausordnungen, Platzordnungen, Tourenbeschreibungen und andere wichtige Hinweise zu informieren und diese zu befolgen. Es besteht vor und während der Touren ein Alkoholverbot entsprechend den Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts.

12. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann den Vertrag kündigen, wenn der Kunde / die Kundin die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchen Maßen vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigungsgründe sind auch, wenn der Gast sich während seines Aufenthalts andere Gäste oder das Personal beleidigt oder gefährdet, sich feindlich oder sonst diskriminierend äußert bzw. verhält. 
Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Gesamtpreis; der Veranstalter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, den er aus einer anderweitigen Verwendung der Leistung erlangt, einschließlich der ihm eventuell von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge. Der Veranstalter behält sich vor zusätzlichen Aufwand (z.B. für die Bergung von Booten), der im Zusammenhang mit der Kündigung entsteht, in Rechnung zu stellen. Sollten vor Leistungsantritt Umstände eintreten, die für den Veranstalter trotz gewissenhafter Vorbereitung nicht absehbar waren oder die Leistungserbringung zu einem unkalkulierbaren Risiko machen (z.B. Unwetter, Hochwasser etc.), kann er den Vertrag einseitig kündigen. Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Kunden in diesen Fällen unverzüglich zu informieren. In solchen Fällen erstattet der Veranstalter bereits geleistete Zahlungen. Teilleistungen, welche nicht unmittelbar betroffen sind, sind nicht erstattungsfähig. Dem Kunden gegenüber ist die Absage unverzüglich vom Veranstalter zu erklären.  Der Kunde hat keinen Anspruch auf Kostenerstattung, wenn mit der Veranstaltung bereits begonnen wurde, wenn diese aus den vorstehend genannten Gründen abgebrochen werden muss.  Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl oder, mit dem / der Gruppenauftraggeber vereinbarte Mindestteilnehmerzahl kann  der Veranstalter bis 7 Tage vor dem Leistungsbeginn einer Veranstaltung (z.B. Kajakkurs, geführte Tour etc.) nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten a) Die Mindestteilnehmerzahl wird in der Buchungsbestätigung angegeben oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Leistungsausschreibung Bezug genommen. b) Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Kunden oder dem Gruppenauftraggeber als dessen Vertreter die Absage der Veranstaltung unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Leistung wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. c) Ist kurzfristig die Voraussetzung für eine Nichtdurchführbarkeit der Veranstaltung eingetreten, hat der Veranstalter die Teilnehmer unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. d) Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Veranstaltung verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Leistung ohne Mehrpreis für den Kunden aus Ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Veranstaltung gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.

13. Geltendes Recht / Verbraucherschlichtungsstelle

1. Jeder Nutzungsvertrag und alle (vertraglichen oder außervertraglichen) Streitigkeiten oder Ansprüche, die durch oder in Verbindung mit den Geschäftsbedienungen oder deren Gegenstand oder deren Abschluss entstehen, unterliegen den zwingenden Gesetzen des Staates, in dem der Nutzer seinen gewöhnlichen Wohnsitz hat (d.h. derjenigen Bestimmungen des Rechts dieses Staates, von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden kann.) im Übrigen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Übereinkommen der vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung. 2. Die Europäische Kommission betreibt eine online Schiedsstelle welche über diesen Link zu erreichen ist: http://www.ec.europa.eu/consumers/odr. Der Veranstalter ist nicht dazu verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schiedsstelle oder einer anderen Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und dazu auch nicht bereit.

14. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB nichtig oder unrichtig sein, werden dadurch die anderen Regelungen nicht berührt und behalten Gültigkeit.

15. Firmensitz des Veranstalters

Hammans Freizeit GmbH, Geschäftsführer: Adolf Hammans, Rheinstraße. 25, 41749 Viersen, Tel: 02162/266550
Eingetragen: Amtsgericht Mönchengladbach HRB-Nr. 14008, Umsatzsteuer-ID gem. § 27a UStG: DE 272894611

Alle Angaben entsprechen dem Stand April 2021

© Hammans Freizeit GmbH, Viersen, 2021

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